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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 67/07 (BFH)
§§: UStG 1993 § 3 Abs. 6, Richtlinie 77/388/EWG Art. 8 Abs. 1 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 4 Buchst b, Richtlinie 2006/112/EG Art. 14 Abs. 2 Buchst b
Schlagwörter Ort der Lieferung, Versendung
Rechtsfrage: Steht die Annahme, dass eine Lieferung, bei der der Gegenstand im Auftrag des Lieferers an einen bestimmten Abnehmer in einen anderen Mitgliedstaat versandt wird, an dem Ort als ausgeführt gilt, an dem sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung befindet (Art. 8 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG), entgegen, dass der Gegenstand dem Erwerber erst nach Zahlung des Kaufpreises überlassen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.05.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 232/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1282
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2008
Erledigungs-Az: XI R 67/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 39 10