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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-174/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 4 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil A Abs. 2
Schlagwörter Sportverein, Gewinnerstreben, EG, Mehrwertsteuer, Leistung, Überschuss
Rechtsfrage: Ermittlung des Vorhandenseins von Gewinnstreben i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m Richtlinie 77/388/EWG (Abstellen auf das gesamte Ergebnis oder nur auf die Ergebnisse der Dienstleistungen i.S. der Vorschrift), Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Beiträgen eines Vereins und seinen Leistungen (inwieweit werden steuerpflichtige Leistungen i.S. des Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG ausgeführt?) und Auslegung des Art. 13 Teil A Abs. 2 erster Gedankenstrich Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Begriffe "systematisch angestrebte Überschüsse" und "zufällig anfallende Überschüsse"?
Vorinstanz: Hoge Raad Den Haag
Vorinstanz/Datum: 03.05.2000
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 192 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.03.2002
Erledigungs-Az: Rs C-174/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 07 71