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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 26/94
§§: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 120 Abs. 1 S. 1
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Negatives Kapitalkonto, Auflösung, Kommanditist
Rechtsfrage: Ist in den Auflösungsbetrag des negativen Kapitalkontos ein Teilbetrag der gesamten Entnahmen des Kommanditisten, der seiner Höhe nach den Vorabvergütungen entspricht, einzubeziehen, weil insoweit kein Rückforderungsrecht der KG besteht? - II.Ist der durch die Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten entstehende Gewinn nicht als tarifbegünstigter Aufgabegewinn zu versteuern? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.10.1993
Vorinstanz/AZ: 5 K 4443/87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.1999
Erledigungs-Az: VIII R 26/94
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 07 44