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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 35/08 (BFH)
§§: UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Verzehr an Ort und Stelle, Ermäßigter Steuersatz, Speiselieferungen
Rechtsfrage: Unterliegt der Verkauf von Speisen durch Imbisswagen auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn zwar Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle vorhanden sind und tatsächlich genutzt werden, die erbrachten Dienstleistungen aber der gesamten Leistung nicht das Gepräge geben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.08.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 428/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 01 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.06.2011
Erledigungs-Az: V R 35/08
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 27.10.2009 - V R 35/08 - Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-497/09 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 27 12