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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 12/03
§§: EStG § 6 a Abs. 1, EStG § 6 a Abs. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Versorgungszusage, Gesellschafter-Geschäftsführer, Pensionszusage, Pensionsrückstellung
Rechtsfrage: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Versorgungszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer: Abhängigkeit der Höhe nach auch zum Teil von zukünftigen Tantiemen, keine Regelung zur Unverfallbarkeit, Anerkennung der Pensionsrückstellung bei einer positiven Fortführungsprognose, wenn die Anwartschaftsbarwerte der Geschäftsführer zu einer bilanziellen Überschuldung führen, fehlende Rückdeckungsversicherung?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.11.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 1430/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 16 61
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen