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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 48/01
§§: BranntwMonG § 143, BranntwMonG § 142, RL 92/12/EWG Art. 6, RL 92/12/EWG Art. 13
Schlagwörter Steueraussetzungsverfahren, Zollamtliche Überwachung, Entziehung, Verwaltungsdokument
Rechtsfrage: Ist der Austausch der Verwaltungsdokumente bei der Beförderung von Branntwein im Steueraussetzungsverfahren gegen Versandunterlagen mit falscher Warenbezeichnung und gefälschten zollamtlichen Abfertigungsvermerken in der Ausfuhranmeldung als unrechtmäßige Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung, mit der Folge der Entstehung der Steuer, zu werten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 12.09.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 2464/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 54 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.10.2002
Erledigungs-Az: VII R 48/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 07 78