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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-182/20 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Insolvenz
Rechtsfrage: Stehen die Richtlinie 2006/112/EG sowie die Grundsätze der steuerlichen Neutralität, des Rechts auf Vorsteuerabzug und der Steuersicherheit unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einer nationalen Regelung entgegen, durch die, sobald das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wirtschaftsteilnehmers eröffnet ist, automatisch und ohne weitere Prüfung eine Berichtigung der Mehrwertsteuer durch Versagung des Vorsteuerabzugs für steuerbare Umsätze aus der Zeit vor dem Eintritt in das Insolvenzverfahren erfolgt und der Wirtschaftsteilnehmer zur Zahlung der abzugsfähigen Vorsteuer verpflichtet wird? Steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens in Anbetracht der wirtschaftlichen Folgen für den Wirtschaftsteilnehmer und der Endgültigkeit einer solchen Berichtigung einer solchen nationalen Regelung entgegen?
Vorinstanz: Curtea de Apel Suceava (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 297 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.06.2021
Erledigungs-Az: Rs C-182/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 20