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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-228/20 (EuGH)
§§: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, SGB V § 108
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Krankenhaus
Rechtsfrage: 1. Ist § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG vereinbar mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der RL 2006/112/EG, soweit die Steuerbefreiung für Krankenhäuser, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, daran geknüpft wird, dass die Krankenhäuser nach § 108 SGB V zugelassen sind? - 2. Wenn Frage 1. zu verneinen ist: Unter welchen Voraussetzungen sind Krankenhausbehandlungen durch Krankenhäuser des privaten Rechts mit Krankenhausbehandlungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts "in sozialer Hinsicht vergleichbar" im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.03.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 256/17
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 271 S. 26
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 04 02
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.04.2022
Erledigungs-Az: Rs C-228/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 05 56