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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/16 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5
Schlagwörter Schenkungsteuer, Nießbrauch, Jahreswert, Nachlassverbindlichkeit
Rechtsfrage: Wie ist der Jahreswert von Nießbrauchsrechten, die gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG nachlassmindernd zu berücksichtigen sind, zu berechnen? Sind die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen bei der Ermittlung des Jahreswerts abzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.11.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 2711/13 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2019
Erledigungs-Az: II R 4/16
Erledigungs-Vermerk: zum Teil Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils und Abweisung der Klage, zum Teil Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 52