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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/09 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 5
Schlagwörter Kindergeld, Verfassung, Ausländer, Duldung, Arbeitsverhältnis, Gleichheit
Rechtsfrage: Kindergeld für geduldeten, bis Juli 2002 im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses tätigen armenischen Staatsangehörigen, der erst ab April 2006 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzt? - Verstößt § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des Gesetzes vom 13.12.2006 (BGBl I 2006 S. 2915) gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 01.12.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 3420/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2010
Erledigungs-Az: III R 4/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 00 72