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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 50/02
§§: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 17, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 18, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11
Schlagwörter Ausfuhrerstattung, Differenzierte Ausfuhrerstattung, Ausschlussfrist, Beförderungspapier, Sicherheit
Rechtsfrage: Gilt die Frist der Art. 47 Abs. 2 Satz 2 VO Nr. 3665/87 als gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist ein unvollständiges Beförderungspapier eingereicht wird, das bei Beanstandungen nach Fristablauf ergänzt wird? Kann das Beförderungspapier durch separates Schreiben ergänzt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 20.02.2002
Vorinstanz/AZ: IV 217/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2004
Erledigungs-Az: VII R 50/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 39