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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 34/20 (BFH)
§§: AO § 357, AO § 233 a, BGB § 133
Schlagwörter Einspruch, Auslegung, Zinsfestsetzung
Rechtsfrage: Können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden, wenn der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der "Bescheidbezeichnung" anficht, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt (hier: Zinsfestsetzung) zu erheben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 09.05.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 10249/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 09 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2021
Erledigungs-Az: III R 34/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 07 44