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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 6/07
§§: DBA-Schweiz Art. 12, DBA-Schweiz Art. 17, EStG § 50 d Abs. 2, EStG § 50 Abs. 4, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Sport, Recht, Verwertung, Freistellung, Fernsehen, Schweiz, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Freistellung von Vergütungen vom inländischen Steuerabzug, die im Zusammenhang mit der Übertragung von inländischen Sportereignissen im Fernsehen geleistet werden: Handelt es sich bei der Überlassung von Fernsehübertragungsrechten bei Sportveranstaltungen im Inland um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Rechts (i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG), welche nach Art. 12 Abs. 1 DBA-Schweiz nicht in Deutschland besteuert werden dürfen? Oder handelt es sich um Einkünfte aus ausgeübten oder verwerteten (oder verwertbaren) sportlichen Darbietungen, die nach Art. 17 DBA-Schweiz in Deutschland besteuert werden dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.11.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 1510/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 360
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.2009
Erledigungs-Az: I R 6/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 16 34