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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 94/07 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 4, AO § 179 Abs. 3
Schlagwörter Verlustvortrag, Ergänzungsbescheid
Rechtsfrage: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: Kann der vom Kläger nach Bestandskraft des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2002 erklärte Verlust i.S. des 17 EStG nach § 10 d Abs. 4 EStG durch Erlass eines Ergänzungsbescheids nach § 179 Abs. 3 AO berücksichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.11.2007
Vorinstanz/AZ: 8 K 765/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 09 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2008
Erledigungs-Az: IX R 94/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 07 05