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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 11/12 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 1, AO § 37 Abs. 2, AO § 124 Abs. 2, AO § 171 Abs. 14
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Vorauszahlung, Erstattung, Festsetzungsverjährung, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: Führt der Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch dazu, dass sich ein zuvor erlassener Vorauszahlungsbescheid i.S. von § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise" erledigt? Sind geleistete Vorauszahlungen daher - sofern vor Eintritt der Festsetzungsverjährung kein Jahressteuerbescheid ergangen ist - nach § 37 Abs. 2 AO zu erstatten? Steht § 171 Abs. 14 AO dem Ablauf der Festsetzungsfrist bei einer solchen Fallgestaltung entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 08.02.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 2259/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.09.2014
Erledigungs-Az: VII R 11/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache