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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 96/01
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 7, EStG § 11
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Zufluss, Rente, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Ist eine Rentennachzahlung im Zuflussjahr in voller Höhe bei den Einkünften und Bezügen des Kindes zu berücksichtigen oder bewirkt das Wort "entfallen" in § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG, dass die Nachzahlung auch auf die Monate des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. des gesamten Nachzahlungszeitraums aufzuteilen ist? Findet § 11 EStG auf Bezüge Anwendung? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 25.04.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 1528/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 78 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2002
Erledigungs-Az: VIII R 96/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet