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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 9/03
§§: AO 1977 § 42, KStR Abschn 5 Abs. 11 a
Schlagwörter Gestaltungsmissbrauch, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinde, Verlust, Betriebsvermögen, Gewillkürtes Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Eingliederung eines verlustbringenden städtischen Bäderbetriebs in Gewinnbetrieb: Stellt die Eingliederung eines städtischen Bäderbetriebs in eine Stadtbetriebe-GmbH einen Gestaltungsmissbrauch dar? Ist für die Frage, ob es sich bei einem der Betriebe gewerblicher Art um einen Gewinn- oder Verlustbetrieb handelt, das Einkommen in ein Einkommen aus notwendigem Betriebsvermögen und in ein solches aus gewillkürtem Betriebsvermögen aufzuteilen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.11.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 81/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2004
Erledigungs-Az: I R 9/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 96