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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-437/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5
Schlagwörter Vorsteuerabzug, EG, EU, Umsatzsteuer, Publikumsgesellschaft, Aufteilung, Umsatzschlüssel, Investitionsschlüssel, Aktien, stille Beteiligung, Aufteilung
Rechtsfrage: a) Bestimmt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger gleichzeitig einer unternehmerischen und einer nichtunternehmerischen Tätigkeit nachgeht, nach dem Verhältnis der steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze einerseits zu den steuerbaren und steuerfreien Umsätzen andererseits (Auffassung der Klägerin) oder ist der Vorsteuerabzug nur insoweit zulässig, als die mit der Ausgabe von Aktien und stillen Beteiligungen verbundenen Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Klägerin i.S. des Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG zuzurechnen sind? - b) Für den Fall, dass ein Vorsteuerabzug nur insoweit zulässig ist, als die mit der Ausgabe von Aktien und stillen Beteiligungen verbundenen Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen sind: Ist die Aufteilung der Vorsteuerbeträge in einen unternehmerischen und einen nicht unternehmerischen Bereich nach einem sog. "Investitionsschlüssel" vorzunehmen oder ist - entsprechend dem Vorbringen der Klägerin - in entsprechender Anwendung des Art. 17 Abs. 5 Richtlinie 77/388/EWG auch ein "Umsatzschlüssel" sachgerecht?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.10.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 109/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 46 89
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.03.2008
Erledigungs-Az: Rs C-437/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 67