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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 146/99
§§: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch für (vier) in eine "Pflegenestfamilie" aufgenommene Kinder, wenn die (Fach-)Pflegeeltern außer den Einkünften aus der Vollzeitpflege (Betreuungsentgelte) und den von einem Förderverein nach § 34 KJHG pauschal vergüteten Unterhaltsbedarf (incl. Taschen- und Kleidergeld) der Kinder keine weiteren Einkünfte erzielen und somit nicht in der Lage sind, die Kinder zu einem nicht unwesentlichen Teil auf ihre Kosten zu unterhalten? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.06.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 6655/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: VIII R 77/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 77/99 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 58