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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 54/05
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Nahestehende Person, Untreuehandlung
Rechtsfrage: Führen zum eigenen Vorteil begangene Untreuehandlungen eines GmbH-Geschäftsführers (Nichtgesellschafter) bei dem die GmbH (zu 98 v.H.) beherrschenden Gesellschafter zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen, wenn dieser Angehöriger des Geschäftsführers ist und dessen Untreuehandlungen für ihn ohne weiteres erkennbar gewesen wären (Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechte und -pflichten)? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.07.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 5828/03 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1697
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2007
Erledigungs-Az: VIII R 54/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 29 10