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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 63/17 (BFH)
§§: DBA-Jugoslawien Art. 3 Abs. 1 Buchst. d, DBA-Jugoslawien Art. 3 Abs. 2, DBA-Jugoslawien Art. 8, DBA-Jugoslawien Art. 14 Abs. 3, DBA-Jugoslawien Art. 14 Abs. 5
Schlagwörter Doppelbesteuerungsabkommen, Auslegung
Rechtsfrage: Auslegung des Begriffs der Organisation der Vereinten Arbeit: Erfasst der in den Art. 8 und 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der Organisation der Vereinten Arbeit auch Kapitalgesellschaften mit Sitz in Bosnien-Herzegowina, die nach 1988 nach Maßgabe des seinerzeit geltenden Gesellschaftsrechts gegründet worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.09.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 2745/16 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 19 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2021
Erledigungs-Az: I R 63/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 18 59