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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/14 (BFH)
§§: DBA-USA Art. 14, DBA-USA Art. 23, EStG § 18 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 32 b
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Freiberufler, Sozietät, Feste Einrichtung, Progressionsvorbehalt, Tarif, Besteuerungsrecht
Rechtsfrage: Auslegung von Art. 14 DBA-USA 1989: Steht Deutschland das volle Besteuerungsrecht für die an die inländischen Beteiligten als sog. "guaranteed payments" gezahlten Beträge einer international tätigen Sozietät von Rechtsanwälten (LLP mit Sitz und Geschäftsleitung in den USA), auch soweit diese anteilig auf amerikanische Büros entfallen, zu, oder unterliegen sie nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts der deutschen Besteuerung? Kommt bei internationalen Büros freiberuflicher Sozietäten (analog) das Betriebsstättenprinzip oder das Tätigkeitsprinzip zur Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 30.07.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 2243/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 29 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2015
Erledigungs-Az: I R 50/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 07 84