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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/20 (BFH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, UStG § 4 Nr. 24, UStG § 4 Nr. 25
Schlagwörter Umsatzsteuerbefreiung, Personalgestellung, Geschäftsführer, Offene Ganztagsschule, Jugendbetreuung, Unmittelbarkeit
Rechtsfrage: Ist die Personalgestellung (hier: des Geschäftsführers) durch eine gemeinnützig tätige Körperschaft an Trägervereine Offener Ganztagsschulen umsatzsteuerbefreit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.07.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 460/17 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 14 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2021
Erledigungs-Az: V R 21/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 08