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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 23/20 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 16 Buchst. b, AO § 67 Abs. 2, RL 77/388/EG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter Umsatzsteuerbefreiung, Krankenhaus, Zweckbetrieb, Vergleichskalkulation, Vorauskalkulation, Pflegesatz, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Ist es für die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG i.V.m. § 67 Abs. 2 AO - jeweils in den im Streitzeitraum (2006) gültigen Fassungen - maßgeblich, ob die (Vergleichs-)Kalkulation der Pflegesätze nach Selbstkostengrundsätzen gemäß der BPflV vor dem vorangegangenen Kalenderjahr erstellt wurde oder kann die (Vergleichs-)Kalkulation auch nach dem vorangegangenen Kalenderjahr erstellt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.11.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 5227/16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2022
Erledigungs-Az: V R 23/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 01 65