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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 30/20 (BFH)
§§: AO § 233 a Abs. 2 Satz 1, AO § 233 a Abs. 1 Satz 2, AO § 227 Abs. 1
Schlagwörter Nachzahlungszinsen, Billigkeitserlass, Liquiditätsvorteil, Karenzzeit, Ermessen
Rechtsfrage: Im Streit steht der Erlass von Zinsen, die durch die nachträgliche korrekte Zuordnung von zunächst zeitlich falsch zugeordneten Umsätzen (hier: von 90 v.H. des jeweiligen Januar-Umsatzes in den Veranlagungszeitraum des Vorjahres) entstanden sind. Handelt es sich bei einer über mehrere Jahre zu spät deklarierten und abgeführten Umsatzsteuer um die Folge einer wiederholten, jeweils nur um einen Monat versetzten Abführung, so dass die Steuer jeweils innerhalb der Karenzzeit des § 233 a AO "bezahlt" wurde? Sind in diesem Fall die festgesetzten Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit vollumfänglich zu erlassen? - - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.08.2020
Vorinstanz/AZ: 1 K 610/18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2023
Erledigungs-Az: V R 30/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 10 47