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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 30/04
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, AO 1977 § 233 a, AO 1977 § 235 Abs. 4
Schlagwörter Nachforderungszinsen, Zinsen, Hinterziehungszinsen, Sonderausgabe, Anrechnung, Nachzahlungszinsen
Rechtsfrage: Hat die Anrechnung der Zinsen nach § 233 a AO 1977 gemäß § 235 Abs. 4 AO 1977 auf die festgesetzten Hinterziehungszinsen zur Folge, dass die in Steuerbescheiden festgesetzten und bezahlten Zinsen nach § 233 a AO 1977 nicht mehr als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. abzugsfähig sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.03.2004
Vorinstanz/AZ: 9 K 4035/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 37 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2004
Erledigungs-Az: XI R 30/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 13 14