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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 20/02
§§: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO 1977 § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 5 Abs. 2
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang, Grunderwerbsteuer
Rechtsfrage: 1. Wahrung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, der Zugang des Bescheids an den Steuerpflichtigen möglicherweise nicht erfolgt ist und die Finanzbehörde nach Fristablauf die Bekanntgabe wiederholt (siehe Verfahren vor dem Großen Senat des BFH, GrS 2/01)? - 2. Kann die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG bei Verschmelzung der grundstücksübertragenden Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft oder auch durch Verschmelzung in Form einer Neugründung einer Gesellschaft entfallen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.03.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 4391/01 GrE
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 799
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2003
Erledigungs-Az: II R 20/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 43