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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 1/03
§§: EStG § 5 Abs. 4 a, HGB § 249 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, HGB § 253
Schlagwörter Rückstellung, Drohverlustrückstellung, Teilwertabschreibung, Halbfertige Bauten, Bau
Rechtsfrage: Auswirkungen des ab 1997 geltenden steuerlichen Passivierungsverbots für Drohverlustrückstellungen auf die Bewertung verlustträchtiger halbfertiger Bauten eines Bauunternehmens: Dürfen bei einem Ansatz der halbfertigen Bauten mit dem Teilwert auch zeitlich erst nach dem Bilanzstichtag anfallende und entstehende Verluste teilwertmindernd berücksichtigt werden? Teilwertbegriff und Kriterien zur Berechnung des Teilwerts? Verhältnis von Drohverlustrückstellung und Teilwertabschreibung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.11.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 1468/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 289
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 20 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.09.2005
Erledigungs-Az: VIII R 1/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 47 92