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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 125/02
§§: ErbStG § 30 Abs. 1, AO § 170 Abs. 5 Nr. 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Kenntnis, Anzeige, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Ist die Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG für den Beginn der Festsetzungsfrist der Schenkungsteuer nur dann relevant, wenn sie beim zuständigen Finanzamt eingeht?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.07.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 1572/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1571
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.02.2003
Erledigungs-Az: II B 125/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde begründet - Zurückverweisung an das Finanzgericht