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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 11/21 (BFH)
§§: EStG § 10 a Abs. 2, EStG § 2 Abs. 6 Satz 1, EStG § 2 Abs. 6 Satz 2, EStG § 35 a
Schlagwörter Günstigerprüfung, Altersvorsorge, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabe, Altersvorsorgezulage, Steuerermäßigung, Handwerkerleistung
Rechtsfrage: Wie ist die Günstigerprüfung gemäß § 10 a Abs. 2 EStG zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs durchzuführen (Abzug der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG vor oder nach der Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage auf die tarifliche Einkommensteuer)? Auslegung des Grundsatzes der Meistbegünstigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.05.2021
Vorinstanz/AZ: 5 K 18/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 09 19