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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 1/20 (BFH)
§§: EStDV § 7 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsverpachtung, Schenkung, Grundstück, Betriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Vorbehaltsnießbrauch
Rechtsfrage: Führte bereits die schenkweise Übertragung des verpachteten Hotelbetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt zur Betriebsaufgabe durch den Schenker und erfolgte daher die weitere Übertragung des Grundstücksanteils durch eine der Beschenkten aus deren Privatvermögen mit der Folge, dass der im Streitjahr nach Ablauf der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG realisierte Gewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt? Oder blieb das Grundstück Betriebsvermögen, so dass die Beschenkten in GbR weiterhin gewerbliche Einkünfte erzielten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 05.12.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 93/18 (5)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 07 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.08.2024
Erledigungs-Az: IV R 1/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 16 62