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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 43/13 (BFH)
§§: AO § 42, KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 7
Schlagwörter Gestaltungsmissbrauch, Verlust, Steuerfreiheit, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Ist § 42 AO bei Rechtsgeschäften eines inländischen Investmentvermögens i.S. des Investmentgesetzes auf Anlegerebene anwendbar? Ist die Koppelung von gegenläufigen Finanzgeschäften, bei denen aus einem Finanzgeschäft ein nach § 8 b KStG steuerfreier Ertrag und aus dem anderen Finanzgeschäft ein steuerwirksamer Verlust erzielt wird, missbräuchlich i.S. von § 42 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.11.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 382/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 328
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 03 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.12.2015
Erledigungs-Az: I R 43/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 43