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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 1/15 (BFH)
§§: FGO § 44, FGO § 45 Abs. 3
Schlagwörter Zulässigkeit, Sprungklage
Rechtsfrage: Wird eine durch den Klägervertreter ausdrücklich als solche erhobene Sprungklage durch die spätere Einlegung eines Einspruchs beim Beklagten, der (teilweise) den gleichen Streitgegenstand betraf, unzulässig mit der Folge, dass sie kostenpflichtig zu verwerfen ist, oder ist sie gemäß § 45 Abs. 3 FGO als Einspruch zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 15.07.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 241/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2016
Erledigungs-Az: I R 1/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 76