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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 7/13 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Tochtergesellschaft, Geschäftsführergehalt, Angemessenheit, Beirat, Verdeckte Gewinnausschüttung, Nahestehende Person
Rechtsfrage: Welche Bedeutung hat der Umstand, dass die Festlegung der Geschäftsführergehälter bei der Tochter-GmbH einer KG der Zustimmung des Beirats bedarf, für deren Angemessenheit? Sind die Gehälter, wenn und soweit es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen handelt, im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG deren Kommanditisten (Kinder der Geschäftsführer der Tochter-GmbH) oder aber der von den Geschäftsführern der Tochter-GmbH beherrschten Komplementär-GmbH zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.12.2012
Vorinstanz/AZ: 13 K 125/09 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 516
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2015
Erledigungs-Az: IV R 7/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 28 91