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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 21/20 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 2, GmbHG § 34 Abs. 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Gesellschaft
Rechtsfrage: Schenkungsteuer bei Einziehung von Gesellschaftsanteilen: Erfasst der Fiktionstatbestand des § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG nur die Zwangseinziehung des Gesellschaftsanteils nach § 34 Abs. 2 GmbHG, oder auch die Einziehung mit Zustimmung des ausscheidenden Gesellschafters? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 23.10.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 72/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 00 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2021
Erledigungs-Az: II R 21/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 08