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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 70/12 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12, GG Art. 14
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Verfassung, Pachtzins, Miete
Rechtsfrage: Erfüllt die Anmietung von Immobilien durch die Klägerin zum Zwecke der Weitervermietung den Tatbestand des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG (Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen zum Gewerbeertrag)? Ist die Vorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.08.2012
Vorinstanz/AZ: 10 K 4664/10 G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 2231
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 28 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.06.2014
Erledigungs-Az: I R 70/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 25 07