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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 31/14 (BFH)
§§: KStG § 38 Abs. 1 Satz 4, KStG § 38 Abs. 5, KStG § 38 Abs. 6, KStG § 36
Schlagwörter Körperschaftsteuererhöhung, Einlagekonto, Ausschüttbarer Gewinn, Insolvenz
Rechtsfrage: Ist zur Ermittlung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrages in entsprechender Anwendung des Senatsurteils vom 12.10.2011 I R 107/10 (BFHE 235 S. 398, BStBl 2012 II S. 342 = SIS 11 39 71) neben dem Nennkapital auch das Einlagekonto vom Eigenkapital abzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 09.04.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 478/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2015
Erledigungs-Az: I R 31/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig