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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 92/02
§§: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO 1977 § 181, AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Feststellungsfrist, Verjährung, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Ist die Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der vor Ablauf der Frist vom FA abgeschickte Feststellungsbescheid dem vorgesehenen Empfänger tatsächlich nicht zugegangen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.10.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 7713/00 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 207
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2003
Erledigungs-Az: VIII R 92/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG