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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 49/05
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 7, ZK Art. 4 Nr. 16, ZK Art. 204, ZKDV Art. 558 Abs. 1 Buchst. c, UStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Vorübergehende Verwendung, Zweckwidrige Verwendung, Kabotageverbot, Binnentransport
Rechtsfrage: Zweckwidrige Verwendung eines sich in der vorübergehenden Verwendung befindenden LKW-Gespannes wegen Durchführung eines EU-Binnentransports ohne Genehmigung: Ist für die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer (im Gegensatz zu den zollrechtlichen Vorschriften) maßgebend, ob der Transport außerhalb des Inlandes geendet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.06.2005
Vorinstanz/AZ: 14 K 4038/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 46 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2006
Erledigungs-Az: VII R 49/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 31 71