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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 28/14 (BFH)
§§: AO § 173, AO § 160, AO § 90
Schlagwörter Änderung, Neue Tatsache, Empfängerbenennung, Bestandskraft
Rechtsfrage: Mögliche Änderung nach § 173 AO und Kürzung von Betriebsausgaben: Kann die Verweigerung der Empfängerbenennung gemäß § 160 AO aufgrund eines nach Eintritt der Bestandskraft von Bescheiden an den Steuerpflichtigen gerichteten Benennungsverlangens die Änderung der Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.07.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 150/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1746
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 25 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2017
Erledigungs-Az: III R 28/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 08 58