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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 26/02
§§: EStG § 15 a, HGB § 123 Abs. 2, HGB § 130 Abs. 1
Schlagwörter Kommanditist, Komplementär, Wechsel, Gesellschafterstellung, Verlust
Rechtsfrage: Sind durch den Wechsel der Gesellschafterstellung von der eines Kommanditisten zu der eines Komplementärs Verluste, die in den Vorjahren nach § 15 a Abs. 4 Satz 1 EStG als lediglich verrechenbar festgestellt wurden, im Jahr des Wechsels sofort voll ausgleichs- und abzugsfähig? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.01.2002
Vorinstanz/AZ: 14 K 3366/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 818
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.02.2004
Erledigungs-Az: IV R 26/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 32 51