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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 86/15 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 8, AO § 233 a
Schlagwörter Nachzahlungszinsen, Zinslauf, Rückwirkendes Ereignis, Wahlrecht
Rechtsfrage: Ist die Ausübung des sog. Blockwahlrechts (§ 8 b Abs. 8 KStG i.d.F. des § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 Satz 2 KStG i.d.F. des HBeglG 2004) insofern als rückwirkendes Ereignis anzusehen, dass der Zinslauf bezüglich Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 2001 erst am 1.4.2006 gemäß § 233 a Abs. 2 a AO (statt am 1.4.2003 gemäß § 233 a Abs. 2 Satz 1 AO) beginnt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.10.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 3368/13 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2017
Erledigungs-Az: I R 86/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 20 62