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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 55/97
§§: GrEStG § 6 Abs. 3, GrEStG § 6 Abs. 1, GrEStG § 5 Abs. 2, AO 1977 § 42
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuervergünstigung, Übergang, Grundstück, Gesamthand, Mißbrauch, Gestaltungsmißbrauch
Rechtsfrage: Höhe der Grunderwerbsteuervergünstigung beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand, wenn - nach einem vorgefaßten Plan und im sachlichen Zusammenhang - die grundstückseinbringenden Gesamthänder alsbald ihre Beteiligung an der Gesamthand durch den Beitritt weiterer Gesamthänder verringern. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 25.03.1997
Vorinstanz/AZ: 1236/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1202
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.1999
Erledigungs-Az: II R 55/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 52 08