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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1457/20 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Schlagwörter Rente, Verfassung, Verfassungsmäßigkeit, Rentenbesteuerung, Alterseinkünftegesetz, Sonstige Einkünfte, Steuerfreiheit, Typisierung
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 06.04.2016
Vorinstanz/AZ: X R 2/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 15 23
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 17.08.2023
Erledigungs-Az: 2 BvR 1457/20
Erledigungs-Vermerk: Das BFH-Urteil vom 6.4.2020 X R 2/15, der BFH-Beschluss vom 18.5.2020 X B 84/19 und die vorangegangenen FG-Entscheidungen sind Gegenstand der unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1457/20 geführten Verfassungsbeschwerde. -- Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen