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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 60/01
§§: EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Kindergeld, Studium, Berufsausbildung
Rechtsfrage: Besteht Kindergeldanspruch für ein Kind, das nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung einige Monate einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht und dann ein Studium aufnimmt, während der Zeit der Erwerbstätigkeit?
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.11.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 420/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 375
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 74 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2001
Erledigungs-Az: VI B 60/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 73/01 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 11.12.2001 - VI R 73/01 - Revision unbegründet