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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-36/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 12 Abs. 3, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 28 Abs. 3 Buchst. b
Schlagwörter Umsatzsteuer, Personenbeförderung, EG, Ermächtigung
Rechtsfrage: Ermächtigt die 6. EG Richtlinie , insbesondere ihre Art. 12 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 3 Buchst. b), die Mitgliedstaaten, eine gegen die im Gemeinschaftsrecht verankerten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung verstoßende Diskriminierung zu Lasten der Unternehmen zur Personenbeförderung mit dem Bus einzuführen? Kann eine Mehrwertsteuerregelung, die einen bestimmten Sektor von Wirtschaftstätigkeiten wie den in Rede stehenden begünstigt, eine staatliche Beihilfe im Sinn von Art. 92 des Vertrags von Rom sein, auch wenn sie nicht ausschließlich die einheimische Industrie schützt?
Vorinstanz: Tribunal de premiere instance Lüttich (Belgien)
Vorinstanz/Datum: 08.02.1999
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 100 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.07.2000
Erledigungs-Az: Rs C-36/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 12 85