Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 62/00
§§: EStG § 32 Abs. 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6,7, EStG § 66 Abs 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte, Bezüge, Arbeitslosigkeit, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Scheiden bei der Berechnung des anteiligen Jahresgrenzbetrags solche Einkünfte und Bezüge aus, die nach Aufnahme der Berufstätigkeit im Laufe des Monats der Beendigung der Berufsausbildung bzw. der Arbeitslosigkeit erzielt wurden oder sind die Einkünfte des gesamten Monats zu berücksichtigen, weil auch für diesen Monat die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EStG vorliegen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.01.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 510/97 Ki
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 47 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2000
Erledigungs-Az: VI R 62/00
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen