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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 26/19 (BFH)
§§: UStG § 16 Abs. 2 Satz 1, InsO § 55 Abs. 4, UStG § 15, InsO § 38
Schlagwörter Insolvenz, vorläufige Insolvenzverwaltung, Zuordnung, Unternehmen, Insolvenzmasse
Rechtsfrage: Sind die im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung unter Bestellung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters begründeten Vorsteuererstattungsansprüche dem vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil oder der Insolvenzmasse zuzuordnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.06.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 166/19 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 11 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.07.2020
Erledigungs-Az: V R 26/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 12