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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-465/20 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Irland, Körperschaftsteuer, Zweigniederlassung, Apple, Lizenz, Gewinn, Fremdvergleich
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 15.7.2020 Rs T-778/16 und T-892/16: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - die Klagegründe eins bis vier und acht in der Rechtssache T-778/16 und die Klagegründe eins bis fünf, acht und 14 in der Rechtssache T-892/16 zurückzuweisen; - die Rechtssache zur Überprüfung der noch nicht geprüften Klagegründe an das Gericht zurückzuverweisen; und - die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug und im Rechtsmittel vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 15.07.2020
Vorinstanz/AZ: Rs T-778/16 und T-892/16
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 35 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.09.2024
Erledigungs-Az: Rs C-465/20 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 14 50