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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 113/01
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Rücklieferung, Rückgängigmachung, Lieferung, Änderung
Rechtsfrage: Stellt die Rückgabe von Diamanten gegen Zahlung des ursprünglich entrichteten Kaufpreises zuzüglich mindestens 10 v.H. Mehrerlös (sog. Sonderaktion) sowie die Rückgabe von Diamanten beim Kauf eines wertvolleren Diamanten (sog. Umtauschaktion) eine Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferungen dar?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.05.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 3717/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1244
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 07 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2002
Erledigungs-Az: V B 113/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 94 58